Freie Grundschule

Marzahn

ASG - Anerkannte Schulgesellschaft mbH

Image

Schulordnung

Als Grundschule in Freier Trägerschaft stehen wir gemeinsam für die Bildung und Betreuung der Kinder. Ein fairer Umgang auf Augenhöhe und Respekt sind die Voraussetzungen für ein gemeinsames und erfolgreiches Arbeiten miteinander.

1. Präambel

Die Schulordnung der Freien Grundschule Marzahn ergänzt die aktuell bestehenden Vorschriften, Verordnungen und Bestimmungen der Behörden und sowie des Landes Berlin und gilt zusätzlich für alle schulischen Veranstaltungen. Die Schulgemeinschaft, Schüler*innen, Lehrer*innen, Erzieher*innen, Eltern und weitere Personen tragen durch ihr Verhalten dazu bei, dass die Schule die ihr per Schulgesetz und Träger vorgeschriebenen Aufgaben erfüllen kann. Ein Zusatz bildet im Anhang der Verhaltenskodex. Im Folgenden wird auf die weibl. Anrede verzichtet.

2. Schulpflicht

Auf Grund des Schulgesetzes, § 46 (2) sind die Schüler verpflichtet, regelmäßig von Montag bis Freitag pünktlich am Unterricht teilzunehmen.

3. Verlassen des Schulgeländes

Das eigenmächtige Verlassen während der Unterrichts- und Betreuungszeit ist den Schülern nicht gestattet.

4. Fehlzeiten/ Krankheit

4.1. Bei Fernbleiben eines Schülers, hat der Personensorgeberechtigte (PSB) ab Tag 1 vor Unterrichtsbeginn dem Sekretariat und/ oder der Klassenleitung eine Information zukommen zu lassen. Der Schüler kann bei bis zu 3 Tagen von den PSB selber schriftlich entschuldigt werden. Anschließend wird ein Attest des Arztes benötigt.

4.2. Erkrankt ein Schüler während der Unterrichts- oder Betreuungszeit, ist dieses dem unterrichtenden Lehrer / dem Erzieher oder im Sekretariat zu melden. Ist eine vorzeitige Abholung des erkrankten Kindes notwendig, werden die PSB vom Sekretariat oder vom Hort telefonisch informiert.

4.3. Ist ein Schüler von einem Arzt für den Sportunterricht freigestellt, gilt trotzdem die Anwesenheitspflicht des entsprechenden Schülers.

4.4. Freistellungen müssen mindestens zwei Wochen vorab beantragt werden. Über eine Freistellung von bis zu drei Schultagen entscheidet die Lehrkraft. Längere Freistellungen werden von der Schulleitung entschieden.

5. Hausordnung

5.1. Die Schüler gehen grundsätzlich ohne Begleitung Erwachsener vom Eingang aus in die Klassenräume. Eine Ausnahme bildet die Klassenstufe 1 bis zu den Herbstferien.

5.2. Die Klassenräume werden zur 1. Stunde um 7.50 Uhr geöffnet.

Schüler, die das Frühmodul der Ganztagsbetreuung (Hort) gebucht haben, werden ab 7.00 Uhr im Hortbereich betreut. Hier findet ab 7.30 Uhr auch die Betreuung weiterer Kinder statt, die nicht das Frühmodul haben.

Schüler, deren Unterricht mit der ersten Stunde beginnt und vorab im Hortbereich betreut werden, gehen erst 10 Minuten vor Stundenbeginn in die Klassen.

Kinder, die nicht an der Ganztagsbetreuung teilnehmen und allein nach Hause gehen dürfen, verlassen nach Unterrichtsende zügig das Schulgelände, da keine Aufsicht mehr erfolgt und dementsprechend keine Haftung übernommen werden kann.

5.3. Unterrichtszeiten

Unterrichtszeiten                                                            Unterrichtszeiten bei übermäßiger Hitze*

1. Block                08.00 - 09.30 Uhr                          08.00 - 09.00 Uhr

30 Minuten Pause

2. Block                10.00 - 11.15 Uhr                          09.30 - 10.15 Uhr

30 Minuten große Pause

3. Block                11.45 – 12.30 Uhr                         10.45 - 11.30 Uhr

30 Minuten Pause - Mittagspause

4. Block                13.00 - 13.45 Uhr                          12.00 - 12.45 Uhr

Die Unterrichtsstunde beginnt und schließt pünktlich zu den festgelegten Zeiten.

*Grundlage bildet hier die Raumtemperatur und liegt im Ermessen der Schulleitung.

5.4. In Fach- und Materialsammlungsräumen sowie im Bewegungsraum halten sich die Schüler nur unter Aufsicht auf und nach Erlaubnis der Lehrkraft.

5.5. Beim Verlassen des Raumes ist es Aufgabe der Lehrkraft die Fenster zu schließen, Geräte und Licht auszuschalten und die Tür abzuschließen. Die Lehrkraft verlässt grundsätzlich das Klassenzimmer als Letzte. Klassenordnungen ergänzen hier die Schulordnung.

5.6. In den großen Pausen gehen die Schüler auf den Hof/ Spielplatz sofern es bei Pausenbeginn nicht zu stark regnet. Zum Pausenende gehen die Schüler zurück in die jeweiligen, lt. Stundenplan, Klassenräume.

5.6.1 Im Falle von starkem Regen oder massiv schlechtem Wetter begeben sich die Kinder nach Aufforderung umgehend in die Klassenräume. Die Pausenaufsicht übernimmt anschließend die Aufsicht in dem Gebäude. Der Aufenthalt in der Mensa ist nach Absprache gestattet.

5.6.2 Rennen und Ballspielen ist im Gebäude untersagt. Haben die Schüler in einem Fachraum oder im Bewegungsraum Unterricht, so finden sie sich dort vor Unterrichtsbeginn ein. Ausnahme bildet die Klassenstufe 1. Sie wird von der Lehrkraft abgeholt.

5. 7. Ordnung und Sauberkeit

5.7.1 Mutwillige oder grob fahrlässige Beschädigungen oder Verschmutzungen jeglicher Art werden geahndet.

5.7.2 Der Ordnungsdienst in den Klassenräumen wird entsprechend der jeweiligen Klassenordnung unaufgefordert und selbständig ausgeführt. Zur Unterstützung der Raumpfleger, werden die Stühle am Ende des Schultages von den Schülern hochgestellt.

5.8. Schulgelände

5.8.1 Die Grünflächen werden von allen als solche geachtet und geschützt. Die Ganztagsbetreuung kann in der Nachmittagsbetreuung den Außenbereich/ Spielplatz/ Hof des Schulgeländes nutzen.

5.9. Essen und Trinken

5.9.1 Die Schüler der Klassenstufen 1 und 2 gehen nach dem 3. Block gemeinsam mit ihrer Bezugserzieher zum Essen. Schüler der Klassenstufen 3-6 gehen eigenständig in der Zeit von 12.30-13.30 essen. Die Essenausgabe endet um 14.00 Uhr

 

5.10. Fahrräder

5.10.1 Auf dem Schulgelände sind weder Fahrräder, Inliner noch Roller gestattet. Fahrräder und Roller werden in die dafür vorgesehenen Ständer vor der Schule abgestellt. Der Aufenthalt an den Fahrradplätzen ist in den Pausen nicht gestattet.

5.10.2 Das Land Berlin sowie die ASG-Anerkannte Schulgesellschaft mbH übernimmt keine Haftung für beschädigte oder entwendete Fahrräder/ Roller.

5.11. Umgang mit Tablets

5.11.1 Das reibungslose Arbeiten am Tablet ist nur dann gewährleistet, wenn alle Nutzer die Geräte sorgfältig behandeln und an den Tablet-Arbeitsplätzen in der Klasse Ordnung halten. Essen und Trinken ist an den Tablets in den Klassen nicht gestattet. Schüler dürfen die Tablets nur mit ausdrücklicher Erlaubnis einer Lehrkraft nutzen.

5.11.2 Informationen, die über das Internet abrufbar sind, entstammen weltweiten Quellen. Die Informationen des Internets werden bei Schulgeräten kindgerecht gefiltert. Die ASG-Anerkannte Schulgesellschaft mbH und /oder die Freie Grundschale Grundschule Marzahn sind dennoch in keiner Weise für den bereitgestellten Inhalt über den Internet-Zugang verantwortlich.

5.12. Umgang mit elektronischen Geräten

5.12.1 Private elektronische Geräte wie Handys, MP3-Player etc. sind unaufgefordert bei Betreten des Schulgeländes auszuschalten, einzupacken und zu verschließen.

5.12.2 In Absprache mit der Lehrkraft ist ein Telefonat in Ausnahmefällen erlaubt. Es ist untersagt, auf dem Schulgelände zu filmen und zu fotografieren und bedarf ausschließlich die Genehmigung der Schulleitung. Das elektr. Gerät kann bei Zuwiderhandlung eingezogen werden. Die Abholung des Gerätes erfolgt anschließend durch die PSB bei der Schulleitung.

5.12.3 Jegliche Nutzung elektronischer Geräte, bei der die Persönlichkeitsrechte sowie die Datenschutzrechte verletzt werden, wird mit mindestens einer Ordnungsmaßnahme geahndet. Das schließt speziell das Filmen von Personen und die Veröffentlichung und Weiterverbreitung dieser Aufnahmen ein.

5.13. Waffen

5.13.1 Das Mitführen und Mitbringen von Waffen aller Art zur Schule und zu allen schulischen Veranstaltungen ist strikt untersagt. Hierzu zählen auch Nachbauten/Attrappen. Taschenkontrollen werden bei begründetem Verdacht von der Polizei durchgeführt. Bei Zuwiderhandlungen werden Ordnungsmaßnahmen ergriffen und ggf. zur Anzeige gebracht.

5.14. Rauchen

5.14.1. Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten. Aus Rücksichtnahme ist es vor dem Schulgelände nicht erwünscht

5.15. Bekleidung / Kopfbedeckung

5.15.1 Die Schüler betreten die Schule in angemessener und wetterentsprechender Kleidung.

5.15.2 Die Aufbewahrung von Jacken und Mäntel erfolgt an den Garderoben der jeweiligen Klassenräume.

5.15.3 Kopfbedeckungen (Mützen, Basecaps) sind in geschlossenen Räumen abzusetzen.

5.15.4 Jogginghosen, kurze Tights oder kurze Sporthosen sind im Unterricht nicht gestattetet. Ausnahme bildet der Sportunterricht oder sportliche, schulische Veranstaltungen.

5.15.5 Das Land Berlin sowie die ASG-Anerkannte Schulgesellschaft mbH übernehmen keine Haftung für entwendete oder beschädigte Kleidung.

5.16. Weiteres

Auf Grund von der damit verbundenen Verletzungsgefahr, ist das Werfen von Gegenständen (wie z.B. Äste, Steine, Schneebälle) grundsätzlich nicht gestattet.

6. Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen

6.1. Kommt es zu Auseinandersetzungen im Schulalltag oder zu Unterbrechungen im Unterricht oder bei der Ganztagsbetreuung, werden diese als erstes in der Regel im Gespräch zwischen den Beteiligten geklärt. Die PSB werden zeitnah informiert.

6.2. Sollten Erziehungsmaßnahmen ausgewählt und angewendet werden, soll der Schüler den Zusammenhang zwischen dem Anlass und der Maßnahme erkennen und lernen.

In schwerwiegenden Fällen können besondere Erziehungsmaßnahmen nach § 62 des Schulgesetzes ergriffen werden.

Allgemeine Erziehungsmaßnahmen können u.a. sein:

  • Falsches Verhalten dem Schüler aufzeigen und einsichtig machen
  • Ein klarlegendes Gespräch mit dem Schüler führen
  • Dem Schüler nahelegen, sich bei dem Betroffenen zu entschuldigen und ggf. den entstandenen Schaden widergutzumachen (Für fahrlässig oder böswillig angerichtete Schäden haften PSB)
  • Gemeinsame Absprachen
  • Mündlicher Tadel
  • Vorübergehende Einziehung von Gegenständen

6.3. Die Lehrkräfte können Geschehnisse ins Klassenbuch/SWOP eintragen.

6.4.Maßnahmen die darüber hinausgehen, sind Ordnungsmaßnahmen und werden in Übereinstimmung mit § 63 des Schulgesetzes beschlossen.

7. Verhaltenskodex Freie Grundschule Marzahn

7.1.Wir:

  • Jeder ist anders, wir achten das.
  • Wir helfen einander.
  • Wir lassen den anderen ausreden.
  • Wir hören auf NEIN und STOPP.
  • Wir achten die Sachen anderer.

 

7.2. Unser Lernverhalten:

  • Ich achte das Arbeiten anderer.
  • Ich spreche im Klassenraum leise.
  • Ich beende die Arbeit, die ich begonnen habe.
  • Ich gehe sorgsam mit dem Material um.
  • Während einer Darbietung bin ich ein stiller Beobachter und höre zu.
  • Ich melde mich, wenn ich eine Frage habe.

7.3. Unser Auftreten:

  • Wir grüßen einander.
  • Wir sprechen leise und ruhig.
  • Wir gehen im Schulgebäude langsam.
  • Wir tragen im Klassenraum/Hort Hausschuhe.
  • Wir benutzen den Garderobenhaken oder den Schrank.
  • Wir essen im Sitzen am Tisch.
  • Wir geben uns nur so viel auf den Teller, wie du essen kannst.
  • Wir verbringen die Pausen im Freien und bewegen uns.
  • Wir erscheinen pünktlich zum Unterricht.
  • Wir achten auf Vollständigkeit der Lern-, Arbeits- und Sportsachen.
  • Wir verwenden keine Handys im gesamten Schulgebäude.
  • Wir behandeln Spielzeug oder Spielgeräte sorgfältig und benutzen sie nur im Beisein der Lehrkraft, Lernbegleiter oder Horterzieher.

Stand: 13.01.2023

Anpassungen/ Erweiterungen können jederzeit vorgenommen werden.